Allgemeine Geschäftsbedingungen

CE CENTER-EVENTS MARKETING UG
(haftungsbeschränkt)

1. Geltung

1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma CE CENTER-EVENTS MARKETING UG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern der Vertragspartner Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mit der Erteilung des Auftrages und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Als „Kunde“ sollen in diesen AGB ausdrücklich auch Auftraggeber von Dienstleistungen, wie z. B Filmaufnahmen aller Art und deren Nachbearbeitung verstanden werden. Weiterhin soll als „Ware“ und „Vorbehaltsware“ ausdrücklich auch die Herstellung von Filmaufnahmen aller Art und deren Nachbearbeitung verstanden werden.

1.2. Stehen unsere AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen unsere AGB vor, auch wenn wir denen des Kunden nicht widersprechen.

1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. 

1.4. Alle Erklärungen von der CE CENTER-EVENTS MARKETING UG, wie z. B. die Abgabe von Angeboten, Annahme von Verträgen, Kündigungen, Änderungen von Verträgen, Terminzusagen bedürfen der Schriftform. 

1.5. Einfache Informationen, Meldungen und Terminabsprachen, für welche die Schriftform vereinbart ist, können auch per E-Mail erfolgen. 

1.6. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die CE CENTER-EVENTS MARKETING UG.

2. Angebot, Legitimation, Bestellungsannahme und Rücktritt

2.1. Bis zur Annahme des Angebots sind unsere Angebote freibleibend, der Rücktritt oder Änderungen bleiben vorbehalten. Die Erstellung unserer Angebote und Kostenvoranschläge ist kostenfrei, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. 

2.2. Der Kunde übernimmt für die von ihm gelieferten Unterlagen und Materialien die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt CE CENTER-EVENTS MARKETING UG von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber bringt durch die Auftragserteilung zu Ausdruck, dass er zu allen der CE CENTER-EVENTS MARKETING UG erteilten Aufträgen und Bestellungen befugt ist, dass insbesondere alle GEMA-Rechte gewahrt sind, und dass behördliche und gesetzliche Bestimmungen beachtet wurden. Insbesondere bei Anweisungen des Kunden oder einer seiner Erfüllungsgehilfen bei Dreharbeiten an einen Erfüllungsgehilfen der CE CENTER-EVENTS MARKETING UG, z. B. Kameraleute, hat der Kunde auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu achten, die durch die Filmaufnahmen, und alle damit zusammen hängenden Handlungen, verletzt werden könnten.

2.3. Der Kunde hat eventuelle dritte Rechteinhaber von diesen AGB zu unterrichten und für deren schriftliches Einverständnis zu sorgen.

2.4. Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.

2.5. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen oder unserer vorherigen Zustimmung möglich. In diesem Falle werden die Kosten gemäß Punkt 6.11, sowie für den Verwaltungsaufwand berechnet. 

3. Preise

3.1. Unsere Preise gelten ausschließlich auf jeweils gesonderte Anfrage in der Euro-Währung zuzüglich der z.Zt. gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht abweichende Preise schriftlich vereinbart wurden oder Bestandteil eines besonderen Vertrages sind.
3.2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich CE CENTER-EVENTS MARKETING UG 14 Tage an die Preise eines Angebotes gebunden.

4. Lieferfristen, Lieferung, Rückgabe und Versand

4.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauensvoll zusammen zu arbeiten, und sich gegenseitig von Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen zu unterrichten. Erkennt der Kunde, dass seine eigenen Angaben oder Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder unvollständig sind, hat er dies und die erkennbaren Folgen unverzüglich an CE CENTER-EVENTS MARKETING UG mitzuteilen.

4.2. Beabsichtigt der Kunde, den vertraglich bestimmten Umfang oder die Art der von CE CENTER-EVENTS MARKETING UG zu erbringenden Leistungen abzuändern, so muss er dies schriftlich äußern. Sind diese beabsichtigten Änderungswünsche nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand durchzuführen, so kann CE CENTER-EVENTS MARKETING UG dies ablehnen. In diesem Fall ist der ursprüngliche Auftrag bindend. Falls die Änderungswünsche durch CE CENTER-EVENTS MARKETING UG durchgeführt werden, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.

4.3. Fristen beginnen jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Aufklärung aller Auftragsbedingungen und technischen Einzelheiten sowie der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Informationen, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. Genehmigungen aller Art. Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist, sie beginnt erst mit der Einigung über die gewünschte Änderung neu zu laufen.

4.4. Liefer- und Leistungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Wird die Lieferung und/oder Leistung durch Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch, wenn sie bei Lieferanten der CE CENTER-EVENTS MARKETING UG oder deren Unterlieferanten eintreten, unmöglich, so wird CE CENTER-EVENTS MARKETING UG von der Lieferverpflichtung frei. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

4.5. Der Versand von Waren aller Art (z. B. Datenträger) erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Erfüllungsort ist für beide Teile Braunschweig bzw. Göttingen.

4.6. Wird die Auslieferung durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verzögert, so steht die Meldung der Versandbereitschaft im haftungsrechtlichen Sinne dem Versand gleich. Die Ware lagert dann auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

4.7. Der Versand erfolgt – sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist – auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen – auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.

5. Annahmeverpflichtung und Warenrückgabe

5.1. Der Annahmeverzug des Kunden berechtigt uns, entweder die Annahme des Gesamten oder eines Teiles des Auftrages zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten. 

5.2. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche werden durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

6. Zahlung

6.1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt. Ohne weitere Mahnung tritt nach 30 Tagen der Verzug ein. Skonti und andere Preisnachlässe werden ausschließlich individualvertraglich geregelt. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.

6.2. Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur zahlungs-halber, jedoch nicht an Erfüllung statt. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

6.3. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verfügen können.

6.4. Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung wegen erfolgter Mängelrüge oder einer streitigen Gegenforderung ist ausgeschlossen.

6.5. Sofern die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden zweifelhaft wird, Schecks und Wechsel nicht eingelöst werden oder sonstige entsprechende Tatsachen (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzantrages, Verlust der Geschäfts- oder Verfügungsfähigkeit) bekannt werden, wird der sofortige Ausgleich aller Forderungen verlangt.

6.6. Die Berechnung von Mahngebühren zum Kostenersatz ist uns erlaubt.

6.7. Bei Auslandszahlungen werden die Bankkosten weiterbelastet.

6.8. Bei längerer Vertrags-/ Leistungsdauer sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen sowie tägliche oder wöchentliche Abrechnung zu verlangen.

6.9. Bei Überschreitung der Zahlungstermine können alle Kosten, die der Erlangung der Zahlung dienen, dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

7.1. CE CENTER-EVENTS MARKETING UG behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten oder hergestellten Waren bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.

7.2. Die hier im folgenden eingeräumten und/oder übertragenen Rechte dienen zur Sicherung sämtlicher aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und CE CENTER-EVENTS MARKETING UG bestehenden oder sich ergebender Forderungen bis zu deren vollständiger Tilgung, unbeschadet uns gesetzlich zustehender Sicherungsrechte. Der Kunde übereignet uns im Rahmen einer Sicherungsübereignung alle seine in unseren Besitz übergegangenen Gegenstände, insbesondere Aufnahmematerial aller Art, elektronische Informationsträger und Unterlagen aller Art. Weiterhin räumt er uns alle ausschließlichen, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen Filmwerken, die sich auf den Auftrag beziehen, ein. Die Nutzungsrechte erstrecken sich auf alle Projektzwecke, insbesondere auf die Kino-, Fernseh-, und Videorechte, einschließlich aller elektronischen Verwertung und Verbreitung.

7.3. Zugriffe dritter Personen auf die von CE CENTER-EVENTS MARKETING UG gelieferten Ware oder eine an uns abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung dieser Ware hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen unter Mitteilung aller Umstände, die zur Wahrung unserer Rechte von Bedeutung sind. Die Kosten einer Intervention zur Wahrung unserer Rechte (Rechtsverfolgung) trägt der Kunde.

7.4. Die CE CENTER-EVENTS MARKETING UG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug gem. 6.1 und 6.5 die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich der uns entstandenen Kosten.

8. Mängelrüge

8.1. Der Kunde hat Beanstandungen an Menge und Beschaffenheit unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware beim Kunden, bzw. Erbringung der Leistung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Gibt der Kunde im Rahmen der Abnahme erkennbare nachteilige Abweichungen der vereinbarten Leistung oder des zu erstellenden Produktes von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Lieferungen und Leistungen als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

8.2. Bei Farben, Tönen, Bildgestaltungen und Bildfolgen ist deren Beurteilung subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist CE CENTER-EVENTS MARKETING UG für die Ausgestaltung dieser Kriterien nach eigenem Ermessen selbst zuständig, falls vom Kunden keine genau spezifizierten Anweisungen vorliegen.

8.3. Mängelgewährleistungsansprüche beschränken sich auf Nachbesserung oder Nachlieferung mangelfreier Ware bzw. Dienstleistung binnen angemessener Frist. Reklamierte Teile und Dienstleistungen sind auf unsere Anforderung in entsprechender Form (z. B. Videobänder) an uns zurücksenden. Der Leistungsort für Abhilfehandlungen ist Weimar. Leisten wir auf Wunsch des Kunden Abhilfehandlungen am Drehort außerhalb von Göttingen, so trägt der Kunde alle damit zusammen hängenden Kosten.

8.4. Ist der Kunde mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, erfolgt die Übergabe der Ware nach Mängelbeseitigung Zug um Zug gegen Zahlung der geschuldeten Beträge.

8.5. Alle Ansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Übergang.

9. Schäden und Haftung

9.1. CE CENTER-EVENTS MARKETING UG verpflichtet sich, den Auftrag des Kunden mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen.

9.2. Die CE CENTER-EVENTS MARKETING UG verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet CE CENTER-EVENTS MARKETING UG nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz eines Erfüllungsgehilfen.

9.3. Wir haften nicht auf Schadenersatz wegen etwaiger Mängel, auch nicht für Folge- oder mittelbare Schäden, und zwar gleich, ob die Schäden auf Mängeln oder auf sonstigem Verschulden beruhen. Das gilt auch für den Fall erfolgloser oder mangelhafter Nachbesserung oder Nachlieferung, in welchem Fall der Kunde ausschließlich zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Miet- oder Kaufpreisminderung berechtigt ist. Der Rücktritt ist schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Sollte ein Rücktritt unberechtigt erfolgen, kann CE CENTER-EVENTS MARKETING UG vom Kunden Gewinnausfall und/oder Schadenersatz fordern.

9.4. Sofern dennoch Schadenersatzansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen geltend gemacht werden können, beschränkt sich unsere Haftung auf dasjenige, was unser Haftpflichtversicherer zu leisten hat. Der Höhe nach ist Haftung begrenzt auf diejenige Versicherungssumme, bis zu der wir versichert sind.

9.5. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder eines unseren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden.

9.6. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Wir haften auf keinen Fall für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von uns unverschuldeten Störungen, Fabrikationsfehlern oder Ausfällen von Geräten oder Aufzeichnungsmedien entstehen sollten Insbesondere können keine Schadensersatzansprüche für Folgeschäden geltend gemacht werden.

10. Versicherung und Aufbewahrung

10.1. Alle an CE CENTER-EVENTS MARKETING UG übergebenen Gegenstände und Materialien, insbesondere bespielte Videobänder, werden seitens CE CENTER-EVENTS MARKETING UG nicht versichert. Es obliegt dem Auftraggeber, seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei CE CENTER-EVENTS MARKETING UG befindlichen Materials zu sorgen.

10.2. Die Aufbewahrung jeglicher Unterlagen und Materialien des Kunden durch CE CENTER-EVENTS MARKETING UG erfolgt für die Dauer der Auftragsbearbeitung unentgeltlich. Eine über die Auftragsbearbeitung hinausgehende Aufbewahrung von Unterlagen und Materialien ist nicht vertragsgegenständlich. Die über die Auftragsbearbeitung hinausgehende Aufbewahrung von Unterlagen und Materialien des Kunden erfolgt freiwillig. Es erfolgt keine geregelte Archivierung oder räumliche Trennung von anderen Materialien. CE CENTER-EVENTS MARKETING UG ist berechtigt, das Material nach vorheriger Ankündigung an die zuletzt bekannte Adresse des Kunden zu schicken. Sollte das Material als postalisch unzustellbar zurückkommen, ist CE CENTER-EVENTS MARKETING UG berechtigt, mit dem Material nach Belieben zu verfahren, bzw. zu vernichten.

11. Besondere Bestimmungen für die Herstellung von Filmwerken / Bewegtbild Produktionen durch CE CENTER-EVENTS MARKETING UG

11.1. Der Auftraggeber erwirbt nach Zahlung der Schlussrechnung die Nutzungs- bzw. Lizenzrechte an den Vertragsgegenständen für die Nutzungsarten, den Zeitraum, die Zielgruppen und das Gebiet, wie sie im einzelnen im Einzelvertrag bzw. im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Konzeption aufgeführt sind. CE CENTER-EVENTS MARKETING UG geht grundsätzlich davon aus, dass der Auftraggeber alle Rechte an den von ihm zur Bearbeitung oder Verwendung gelieferten beigestellten Werken besitzt. Der Auftraggeber wird uns von allen Ansprüchen Dritter, die mit einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter begründet werden, in vollem Umfang unverzüglich freistellen. Das gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.

11.2. Die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Nutzungsrechte und Lizenzrechte an der ganzen Leistung und an jeder Teilleistung verbleiben – wenn nicht anders vereinbart – bei CE CENTER-EVENTS MARKETING UG.

11.3. Wenn einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, erwirbt CE CENTER-EVENTS MARKETING UG die Rechte für Musiknutzungen. Der Auftraggeber bezahlt die Aufführungsrechte (GEMA). Es besteht Einvernehmen, dass CE CENTER-EVENTS MARKETING UG die GEMA-Meldung im Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers abgibt. Die Rechte an eigenen Kompositionen bleiben bei CE CENTER-EVENTS MARKETING UG.

11.4. Für fremdbezogene und von CE CENTER-EVENTS MARKETING UG nicht wesentlich veränderte Teile übernimmt CE CENTER-EVENTS MARKETING UG keine Gewährleistung. Sie tritt jedoch ihre eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Lieferanten an den Auftraggeber ab. Masterbänder bewahren wir, wenn nicht anders vereinbart, nach Abnahme in unserem Archiv auf. Produktionsbänder (Rohmaterial) werden nach der Abnahme gelöscht.

12. Besondere Bestimmungen für die Postproduktion

12.1. Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber aller Rechte an den von ihm zur Bearbeitung oder Verwendung gelieferten beigestellten Werken ist. Der Auftraggeber wird uns von allen Ansprüchen Dritter, die mit einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter begründet werden, in vollem Umfang unverzüglich freistellen. Das gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.

12.2. Der Auftraggeber überträgt zur Sicherung unserer Forderung aus dem Vertrag das Eigentum der an uns übergebenen Bänder, nebst dem damit zusammenhängenden Nutzungs- und Auswertungsrechten.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort für beide Parteien ist Göttingen.

13.2. Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen ist für beide Teile Göttingen, sofern eine abweichende gesetzliche Bestimmung dem nicht entgegensteht

13.3. Es findet Deutsches Recht Anwendung.

14. Teilunwirksamkeit

14.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materiell rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

15. Datenschutz, Geheimhaltung, Veröffentlichung

15.1. Wir weisen darauf hin, dass wir Kundendaten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, in elektronischer Form verarbeiten und speichern können. Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzuleiten, ausgenommen solche Daten, die zur Auftragsbearbeitung zwingend notwendig sind.

15.2. Es gilt als vereinbart, dass die der jeweils anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Informationen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder Dritten nachweislich bekannt sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbestimmte Zeit.

15.3. Presseerklärungen, Auskünfte usw., in denen die eine Vertragspartei Bezug auf die andere nimmt, sind nur nach vorheriger, schriftlicher Abstimmung, zulässig.

Göttingen, 01.11.2013